HYKLIEN UNI-ZITRO-KONZ
ein alkalischer Kraftreiniger
biologisch abbaubar – umweltfreundlich – frischer Zitronenduft
stark fettlösend, entfernt Fette, Öle, Eiweiß, Blut und jegliche hartnäckige Verschmutzungen. Verwendbar für alle Fußböden, Teppichböden, Polster, Fenster,
Computer, Kunststoffe, Auto- und Felgenreinigung etc. speziell für Küchen,
Bäckereien, Metzgereien, Thekenbereich, Autoindustrie, Werkstätten, Kliniken,
Industrie (auch Flugzeugindustrie) und Gastronomie.
Anwendung:
1:1 bis 1:150 je nach Verschmutzungsgrad Universalreiniger Konzentrat verdünnen-
auf die zu reinigenden Stellen auftragen – mit Bürste oder Schwamm reinigen –
anschließend mit Wasser abwaschen – fertig!
Bei extrem starker Verschmutzung Universalreiniger Konzentrat pur auftragen, einige Minuten einwirken lassen und mit Wasser abwaschen – fertig!
Man erzielt wunderbare Reinigungsergebnisse!
Inhaltsstoffe gem. EG-Verordnung Nr.: 648/2004 über Detergenzien:
unter 5% kationische Tenside, unter 5% nichtionische Tenside, , unter 2% NTA
( Nitrilotriessigsäure ) und deren Salze, unter 1% Phosphate , unter1% Natriumhydroxid,
Duft-, Hilfs-+Farbstoffe.
ph-Wert unverdünnt: ca. 11,5
Das Produkt ist 95% biologisch abbaubar - nicht ätzend!
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Berührung mit den Augen vermeiden
Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.