Schimmel-Ex ist ein Intensivreiniger mit Chlor zum Entfernen von Schimmel, Algen, Moos und Pilzbefall.
• wirkt bleichend und desinfizierend
• fungizid gemäß EN 13697
• schützt mit Tiefenwirkung vor Neubefall
• Anwendung: Zur Reinigung von Wänden, Fliesen, Flächen im Sanitär- und Küchenbereich. Kontakt auf Textilien vermeiden (Bleichwirkung). Nicht anwenden auf Aluminium, Bronze, Gold, Holz, Messing, Silber, lackierte Flächen und Armaturen aus Niederedelstahl. Bei Kacheln mit beschädigter Glasur sofort mit viel Wasser abspülen. (Farbveränderungen und Ausbleichen möglich). Der bei der Verarbeitung auftretende, produkttypische Chlorgeruch verflüchtigt sich bei guter Belüftung nach einiger Zeit.
• Achtung: Vor der Anwendung die Fläche auf Produktverträglichkeit testen! Es kann keine Haftung für entstandene Schäden übernommen werden.
• Dosierung: Flächen ansprühen und 5 – 10 min. einwirken lassen. Anschließend mit klarem Wasser nachspülen. Bei starkem Befall Vorgang wiederholen. Evtl. noch vorhandene Rückstände (Stockflecken) mit Schwamm oder Bürste und Wasser abwaschen.
• Zusammensetzung: 100g enthalten als Biozid wirksamen Bestandteil 5g aus Natriumhypochlorid freigesetztes Aktivchlor. Baua Reg-Nr. N-65717
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Verkauf nur an Gewerbetreibende.
Vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Gefahr
H314-Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Sonstige Gefahren:
Verarbeitungsdämpfe können die Atemwege, Haut und Augen reizen. Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT /vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.